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Der aktuelle Schulpflegschaftsvorstand 2012/2013
Alexandra Balzer Petra Heck Michael Angerhausen
Bianca Müller Thomas Balzer
Wir treffen uns jeden 3. Montag im Monat um 19:00 Uhr in der Cafetee und stehen für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Hierzu sind alle recht herzlich eingeladen.
Auch bei Problemen, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.
Die Schulgemeinde der Eltern setzt sich zusammen aus:
Mitglieder der Klassenpflegschaft...
sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist. Das sind die Vorgaben aus dem Schulgesetz.
Aber eine Klassenpflegschaft kann viel mehr sein: Die Schule ist nicht nur Raum zum Lernen; sie ist auch Lebensraum. So können Elternstammtische, Spielnachmittage, Grillnachmittage, an denen die Schüler/Innen, Eltern und Lehrer/Innen sich kennenlernen, miteinander reden, dazu beitragen, dass eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit für die Schulzeit unserer Kinder möglich ist, auch wenn es mal Probleme gibt.
Mitglieder der Schulpflegschaft...
sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstuf en gewählten Vertreter/Innen. Ihre Stellvertreter/Innen können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und Stellvertreter/Innen. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.
Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Elternhaus und Schule sind Partner in der Aufgabe, unseren Kindern Wissen zu vermitteln und sie auf das Leben vorzubereiten. Eltern können nur Partner sein, wenn sie sich darüber informieren, nachfragen, was in unserer Schule geschieht. Wenn Eltern sich in unserer Schule über die Klassenpflegschaft und die Schulpflegschaft hinaus engagieren wollen, können sie es mit Lehrern zusammen in Arbeitskreisen, in der Cafetee, im Förderverein.

