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Der aktuelle Schulpflegschaftsvorstand 2012/2013


Alexandra Balzer    Petra Heck     Michael Angerhausen

 

 Bianca Müller                                                             Thomas Balzer

 

Wir treffen uns jeden 3. Montag im Monat um 19:00 Uhr in der Cafetee und stehen für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Hierzu sind alle recht herzlich eingeladen.

Auch bei Problemen, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.

 

Die Schulgemeinde der Eltern setzt sich zusammen aus:

 

Mitglieder der Klassenpflegschaft...

 

sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn  des  Schuljahres  eine  Vorsitzende oder einen  Vorsitzenden  und  eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Die Eltern haben  für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an  den Sitzungen  teilnehmen,  soweit  dies zur Beratung und Information erforderlich ist. Das sind die Vorgaben aus dem Schulgesetz.

Aber eine Klassenpflegschaft kann viel  mehr  sein:  Die  Schule  ist  nicht  nur  Raum  zum  Lernen;  sie  ist  auch Lebensraum. So  können Elternstammtische,  Spielnachmittage, Grillnachmittage, an denen die Schüler/Innen, Eltern und Lehrer/Innen sich kennenlernen, miteinander  reden,  dazu  beitragen,  dass  eine  vertrauensvolle  und  partnerschaftliche Zusammenarbeit für die Schulzeit unserer Kinder möglich ist, auch wenn es mal Probleme gibt.       

 

Mitglieder der Schulpflegschaft...

 

sind  die  Vorsitzenden  der  Klassenpflegschaften  sowie  die  von  den  Jahrgangsstuf en  gewählten Vertreter/Innen.  Ihre  Stellvertreter/Innen  können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und Stellvertreter/Innen.  Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft  die  stellvertretenden  Vorsitzenden  der  Klassen-  und  Jahrgangsstufenpflegschaften;  sie werden mit der Wahl Mitglieder der  Schulpflegschaft.                                                        

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung  der Bildungs-  und  Erziehungsarbeit  der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz  richten.

Die  Schulpflegschaft  wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Elternhaus  und  Schule  sind  Partner  in  der  Aufgabe,  unseren  Kindern Wissen zu vermitteln und sie auf das Leben vorzubereiten. Eltern können nur  Partner sein, wenn sie sich darüber informieren, nachfragen, was in unserer Schule geschieht. Wenn Eltern sich in unserer Schule über die Klassenpflegschaft  und die Schulpflegschaft hinaus engagieren wollen, können sie es mit Lehrern  zusammen in Arbeitskreisen, in der Cafetee, im Förderverein.